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Die Verwaltung der Erinnerung in Gelsenkirchen

Neben die Frage, wie sich an die Verbrechen der Nazis angemessen erinnern lässt, tritt bisweilen auch die Frage, an welchem Ort wir angemessen erinnern können. In Gelsenkirchen stellte sich darüber hinaus das peinliche Problem, die Frage nach dem richtigen Ort überhaupt thematisieren zu dürfen. So musste ein Bürger die Behandlung seiner Anregung im Kulturausschuss erst mit Hilfe des Verwaltungsgerichts durchsetzen.

Vor einigen Jahren hat der „Zug der Erinnerung“ mit einer mobilen Ausstellung in Eisenbahn-Waggons über die europaweiten Deportationen durch die Deutsche Reichsbahn Aufsehen erregt. Er machte auf vielen Bahnhöfen Deutschlands Station und hielt im Februar 2008 auch in Gelsenkirchen, war zuvor in Bochum und fuhr anschließend nach Duisburg weiter. Der von einer Dampflok gezogene Zug bestand aus mehreren Waggons, in denen die Deportationen im von Nazi-Deutschland besetzten Europa in beispielhaften Einzelbiografien dargestellt wurden.

Die Kosten der deutschlandweiten Fahrten wurden durch private Spenden aus ganz Deutschland aufgebracht, weder die Deutsche Bahn AG als Nachfolgerin der Deutschen Reichsbahn noch die Stadt Gelsenkirchen beteiligten sich finanziell daran. Vielmehr nahm die Bahn AG die üblichen Bahngebühren ein. Immerhin war der „Zug der Erinnerung“ am 17. Februar 2008 in Gelsenkirchen vom Bürgermeister Klaus Hermandung begrüßt worden und hatte Oberbürgermeister Baranowski eine „Schirmherrschaft“ über den Gelsenkirchener Halt übernommen.

Erinnerungsortetafel in einer Ecke am Südausgang des Gelsenkirchener Hauptbahnhofs.

Anstatt den „Zug der Erinnerung“ bzw. seinen Gelsenkirchener Aufenthalt finanziell zu unterstützen, hatte die Stadt Gelsenkirchen zur „nachhaltigen Erinnerung“, wie es in einer Pressemitteilung beschönigend heißt, schnell mal eben am 19. Februar 2008 neben dem Südeingang des Hauptbahnhofs eine Tafel hingestellt, die die Namen der 80 deportierten Gelsenkirchener Kinder und Jugendlichen aufführt. Der korrekte historische Ort wäre der frühere Güterbahnhof gewesen, von dem aus die Deportationen durchgeführt worden waren. Allerdings hätte die Tafel an jenem Ort keine Öffentlichkeit gefunden, daher ist die Wahl des Hauptbahnhofs sicherlich besser.

Damals wie heute stellt sich jedoch die Frage, warum die Tafel nicht direkt im Hauptbahnhof, sondern außerhalb angebracht worden ist.

Die Behandlung dieser Frage gehört selbstverständlich in den städtischen Kulturausschuss. Im August 2016 beantragte der unbequeme Sozialdemokrat Klaus Brandt in einer Bürgeranregung, die Stadtverwaltung solle mit der Deutschen Bahn AG darüber verhandeln, die Erinnerungsortetafel „Deportation jüdischer Kinder und Jugendliche“ oder ein vergleichbares Gedenkzeichen innerhalb des Bahnhofs anzubringen.

Blick in den Gelsenkirchener Hauptbahnhof.

Wie er in einer ausführlichen Rundmail vom 17. November 2017 darlegt, wurde seine Anregung grob missachtet. Zuallererst stellte die Verwaltung stumpf fest, dass der Gelsenkirchener Bahnhof nicht zum Zuständigkeitsbereich der Stadt gehöre und leitete Brandts Anregung an die Deutsche Bahn AG weiter. Brandt wehrte sich mit inhaltlichen Argumenten, es sei ihm nicht um einen Verwaltungsvorgang gegangen, sondern um ein politisches Handeln der Stadt Gelsenkirchen mit ihrem ganzen politischen Gewicht.

Es folgte ein Schriftverkehr zwischen Klaus Brandt und verschiedenen Stellen der Deutschen Bahn AG, die auf ihr zentrales Mahnmal in Berlin, aber auch auf die Kooperationen mit vielen Städten und Gemeinden in Bezug auf die Anbringung von Gedenktafeln verwies. Im Oktober 2016 wandte sich Brandt mit diesem Ergebnis wieder an die Stadt und erneuerte seine Anregung, nicht er als einzelner Bürger, sondern die Stadt solle mit der Bahn verhandeln.

Am 16. Februar 2017 wurde Klaus Brandt durch den Oberbürgermeister abgewatscht. Seine Eingabe würde sich nicht auf eine gemeindliche Angelegenheit beziehen, denn es gäbe keine rechtliche Einflussmöglichkeit der Stadt. Einen Dritten um ein bestimmtes Handeln zu bitten, sei keine gemeindliche Angelegenheit im Sinne des § 24 der Gemeindeordnung NRW.

Klaus Brandt, selbst Jurist, reichte am 23. Februar 2017 eine Klage gegen die Stadt Gelsenkirchen vor dem Verwaltungsgericht ein und beantragte, die Stadt zu verpflichten, seine Bürgeranregung zu behandeln. Die Stadt blieb bei ihrer Haltung, während Brandt Beispiele aufführte, in der die Stadt sehr wohl Dritte zum Handeln aufforderte. So hatte zum Beispiel der Rat der Stadt am 30. März 2017 eine „Resolution zur sofortigen Freilassung des Journalisten Deniz Yücel aus der Untersuchungshaft in der Türkei“ beschlossen. Klaus Brandt findet, dass die Stadt den Gelsenkirchener Opfern der Bahntransporte in die Ghettos und Vernichtungslager nicht weniger Einsatz schulde als den Opfern der Repression in der Türkei.

Während Klaus Brandt inhaltlich argumentiert, pochte die Verwaltung einsilbig und unbelehrbar auf ihren juristischen Standpunkt. So antwortete die Stadt dem Verwaltungsgericht, es sei dem Oberbürgermeister oder dem Rat unbenommen, Appelle an Dritte zu richten, aber das heiße noch lange nicht, dass ein Normalbürger das rechtswirksam anregen könne. Trotz dieser überaus bornierten und von Untertanengeist geprägten vordemokratischen Einstellung – und das in einer sozialdemokratischen Stadt – blieb Klaus Brandt beharrlich bei inhaltlichen und politischen Argumenten.

Erst nachdem das Verwaltungsgericht die Stadt darauf hinwies, dass Klaus Brandt einen Anspruch darauf habe, dass seine Eingabe vorgelegt werde, wurde dessen Anregung dem Ausschuss für Kultur am 22. November 2017 endlich vorgelegt. Im Ratsinformationssystem ist zu erfahren, dass der Ausschuss der Vorlage der Verwaltung mehrheitlich zugestimmt hat – und damit die Anregung von Klaus Brandt abgelehnt hat. In der Verwaltungsvorlage heißt es im letzten Absatz: „Es bleibt für die Entscheidung festzuhalten, dass eine Beschilderung des Bahnhofsgebäudes der Deutschen Bahn AG nicht in die Zuständigkeit und die Entscheidungskompetenz der Stadt Gelsenkirchen fällt. Gleichzeitig ist auch durch die von Demokratischer Initiative und Stadt Gelsenkirchen aufgestellte Erinnerungsorte-Tafel zu Deportationen jüdischer Kinder und Jugendlicher unmittelbar vor dem Südausgang des Bahnhofs gesichert, dass an die Verbrechen an jüdischen Menschen und die Beteiligung der Reichsbahn in öffentlichkeitswirksamer Weise erinnert wird.“

Wie „öffentlichkeitswirksam“ dort erinnert wird, kann man auf dem Foto unten unschwer erkennen. Ein Protokoll der Kulturausschusssitzung, in dem vielleicht mehr über die Diskussion im Ausschuss zu erfahren wäre, liegt im Ratsinformationssystem derzeit nicht vor.

Südausgang des Gelsenkirchener Hauptbahnhofs. Die Erinnerungsortetafel befindet sich „öffentlichkeitswirksam“ links in der Ecke.

Gelsenkirchener Lichter

Bild 175-04413 AuschwitzZu einer Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus lädt der gemeinnützige Verein Gelsenzentrum ein. Am 27. Januar 2011 sollen „im Herzen unserer Stadt Kerzen zum Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Gewaltregimes leuchten“, schreiben die Veranstalter und rufen Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürger jeden Alters dazu auf, selbst mitgebrachte Kerzen zwischen 17 und 19 Uhr auf dem Neumarkt Höhe Bahnhofstraße gemeinsam anzuzünden.

Der Termin erinnert an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945 durch die Rote Armee. Dieser Tag wird seit 1959 in Israel als Gedenktag begangen, in Deutschland ist er seit 1996 Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, die Vereinten Nationen erklärten ihn 2005 zum „Internationalen Holocaust-Gedenktag“. Der Gedenktag erinnert am Jahrestag der Befreiung des KZ an alle durch die Nazis verfolgten und ermordeten Menschen. Auschwitz ist dabei das Synonym für die industrielle Vernichtung von Menschen. Die durchschnittliche Lebensdauer im Konzentrationslager Auschwitz betrug drei Monate, viele Deportierte wurden bereits an der (Bahn-)Rampe von Auschwitz direkt nach der Ankunft für den sofortigen Mord durch Gas ausgewählt.

Der Termin erinnert zugleich an die erste und größte Deportation jüdischer Bürger aus Gelsenkirchen am 27. Januar 1942. 355 Gelsenkirchener und weitere Bürger aus umliegenden Städten mussten von der damaligen Ausstellungshalle an der Wildenbruchstraße aus zum Güterbahnhof laufen und wurden mit der Reichsbahn zunächst in das Ghetto nach Riga gebracht, das der Zug am 1. Februar 1942 erreichte. Nur wenige der Deportierten überlebten.

Bereits im vergangenen Jahr, am 27. Januar 2010, hatte Gelsenzentrum eine Gedenkveranstaltung durchgeführt. Ein Schweigezug führte von der Wildenbruchstraße zum alten Güterbahnhof. Dieses Mal findet die Gedenkveranstaltung im Herzen der Stadt statt. Eine gute Entscheidung, wie ich finde!

Gemeinsames Gedenken

Neben der Gedenkveranstaltung der Stadt Gelsenkirchen und der Jüdischen Gemeinde in der Synagoge zum Internationalen Holocaust-Gedenktag, dem Neujahrsempfang der CDU Ruhrgebiet im Wissenschaftspark und der Kulturausschusssitzung erinnerten am 27. Januar 2010 mit einem Schweigezug ab 19 Uhr über 25 Gelsenkirchnerinnen und Gelsenkirchener trotz bitterer Kälte an denselben Tag des Jahres 1942, als die Nazis die erste und größte Deportation von jüdischen Bürgern aus Gelsenkirchen und Recklinghausen durchführten.

355 Gelsenkirchener sowie weitere Bürger aus Recklinghausen wurden damals zunächst auf dem Wildenbruchplatz in der dortigen Ausstellungshalle gesammelt. Von dort mussten sie zum Güterbahnhof laufen und wurden in das Ghetto nach Riga abtransportiert. Wir gingen am 27. Januar 2010 den Weg bis zum (ehemaligen) Güterbahnhof.

Es war ein merkwürdiges Gefühl, den Weg der 355 nachzugehen. Ich sah mich um, fragte mich, wie die Stadt in jener Nacht vor 68 Jahren ausgesehen hat, fragte mich, was die Menschen gedacht und gefühlt hatten, als sie ihre Heimatstadt verließen, verlassen mussten. Wußten oder ahnten sie, was ihnen bevorstand? Sie hatten seit 1933 erfahren müssen, wie sie zu rechtlosen Bürgern 2. Klasse gemacht worden waren, sie hatten den Boykott jüdischer Geschäfte 1933, die Reichsprogromnacht 1938, die beständige Verschärfung der Nazi-„Rassengesetze“ und vieles mehr erlebt und wurden nun deportiert, um schließlich ermordet zu werden.

Unweit des alten Güterbahnhofs endete unser Schweigezug und Heike Jordan, Projektleiterin des Arbeitskreises Stolpersteine, eröffnete die Gedenkveranstaltung für alle Opfer des Nationalsozialismus mit dem Vortrag des Gedichtes „Schlaflied für Daniel“. Es folgte die Begrüßung durch Andreas Jordan für den Verein Gelsenzentrum, der auch das Grußwort von Roman Franz vom NRW-Landesverband Deutscher Sinti und Roma verlas. Lothar Wickermann sprach stellvertretend für die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Elena Gubenko vom jüdischen Kulturverein KINOR schloss mit ihrer Rede und zwei weiteren Grußworten von Lew Belogolowski und Felix Lipski.

Zu diesem Zeitpunkt waren wir alle auch schon sehr durchgefroren. Wir verabschiedeten uns von der Polizei, die die Veranstaltung begleitet und die Straße für den Schweigemarsch gesperrt hatte. Dann konnten wir – anders als jene 355 Deportierten vor 68 Jahren – in unsere warmen Wohnungen zurückkehren.

Eine ausführliche Dokumentation mit allen Redebeiträgen findet sich auf der Seite des Veranstalters Gelsenzentrum, woher auch das Foto oben stammt.

Holocaust-Gedenktag in Gelsenkirchen

KZ Auschwitz: Eingang nach der Befreiung, im Vordergrund von den Wachmannschaften zurückgelassene Ausrüstungsgegenstände

Am 27. Januar 1945 befreiten Einheiten der Roten Armee die Überlebenden des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz.

Der Lagerkomplex Auschwitz bestand aus drei Lagern, dem Stammlager Auschwitz I, dem Vernichtungslager Auschwitz II Birkenau und dem KZ Auschwitz III Monowitz. Es handelte sich um den größten Lagerkomplex und bei Auschwitz-Birkenau um das größte deutsche Vernichtungslager der Nazizeit. Von den über 5,6 Millionen ermordeten jüdischen Menschen wurden rund 1 Million Menschen in Auschwitz-Birkenau umgebracht, die meisten von ihnen wurden direkt nach der Ankunft in Zügen „an der Rampe von Auschwitz“ für den Tod in der Gaskammer selektiert, weitere wurden von der SS durch Krankheit, Unterernährung, willkürliche Misshandlung, in sinnlosen medizinischen Experimenten oder durch spätere Vergasung ermordet. Die durchschnittliche Lebensdauer der Häftlinge in Auschwitz betrug 3 Monate.

Der Name „Auschwitz“ wurde dadurch zum Symbol für die industrielle Menschenvernichtung der Nazis. Die Aufschrift „Arbeit macht frei“ über dem Eingangstor des KZ markiert die zynische Menschenverachtung der SS. Teile des Lagerkomplexes sind heute staatliches polnisches Museum und Gedenkstätte und öffentlich zugänglich.

Der 27. Januar wird bereits seit 1959 in Israel als Gedenktag begangen. Am 1. November 2005 erklärte ihn die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum „Internationalen Holocaust-Gedenktag“. In Deutschland war er bereits am 3. Januar 1996 durch den damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus eingeführt worden.

In Gelsenkirchen ist der 27. Januar ein doppelter Gedenktag: Am 27. Januar 1942 – drei Jahre vor der Befreiung des KZ Auschwitz – fand hier die erste und größte Deportation von jüdischen Bürgern aus Gelsenkirchen statt. 355 Gelsenkirchener sowie weitere Bürger aus Recklinghausen wurden zunächst auf dem Wildenbruchplatz in der dortigen Ausstellungshalle gesammelt. Von dort mussten sie zum Güterbahnhof laufen und wurden in das Ghetto nach Riga gebracht. Ein zweiter Transport fuhr am 31. März 1942 nach Warschau, ein dritter am 27. Juli 1942 nach Theresienstadt.

Aus diesem Anlass lädt der Verein Gelsenzentrum zu einer Gedenkveranstaltung am 27. Januar 2010 ein. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr mit einem Treffen an der Ecke Wildenbruchstraße/ Fontanestraße, anschließend ist ein Schweigezug zur Verladerampe am Großmarkt geplant. Dort wird sie mit verschiedenen Redebeiträgen ihren Abschluss finden. Unterstützt wird die Gedenkveranstaltung unter anderem von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) Gelsenkirchen, dem jüdischen Kulturverein Kinor e.V. Gelsenkirchen und der Schokofront.

Hinweis zum Foto