Das Polizeigesetz NRW und die moderne Polizeiarbeit

Polizei schützte eine Veranstaltung von ProNRW vor Demonstranten am 27.03.2010 vor Schloß Horst. „Moderne“ Polizeiarbeit nach dem neuen Polizeigesetz NRW ist jedoch mehr als eine Farbänderung der Polizeiwagen, sondern kann auch einen Rückfall in vordemokratische Zeiten bedeuten.

Anfänglich sehr unterhaltsam und im Zuge seines Vortrags immer ernster werdend schilderte Rechtsanwalt Christian Mertens im Subversiv das gegen zahlreiche Proteste verabschiedete neue Polizeigesetz NRW und seine verfassungsrechtlichen Einwände dagegen. Es handelte sich um die Auftaktveranstaltung der Veranstaltungsreihe „Moderne Polizeiarbeit – ein Eingriff in unsere Grundrechte?“ Polizeigesetze dieser Art sind in mehreren Bundesländern verabschiedet bzw. stehen kurz davor. Aus dem bayerischen Polizeigesetz ist bekannt geworden, dass die Polizei beispielsweise Handgranaten bei Einsätzen mitführen darf.

Der Landtag NRW hat im Dezember 2018 ein neues Polizeigesetz trotz massiver Proteste und umfassender Bedenken von Verfassungsschützer/-innen verabschiedet. Überwachung von Handys und Laptops mit Staatstrojanern, Schleierfahndung, Kamera-Überwachung, elektronische Fußfesseln, Taser-Einsatz, Aufenthaltsverbote, Hausarrest und Ingewahrsamnahme ohne richterlichen Beschluss sind nun geltendes Recht.

Zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer, meist deutlich jünger als ich, hatten sich auf den kunterbunt zusammengestellten Sitzmöglichkeiten vom Sofa bis zur Holzbank im Subversiv eingefunden. Rechtsanwalt Christian Mertens referierte salopp und unterhaltsam juristische Basics. Aus der Unterscheidung zwischen polizeilicher Gefahrenabwehr und Strafverfolgung entwickelte er die Kritik am neuen Polizeigesetz NRW, dass die Gewaltenteilung im Rechtsstaat zugunsten der Polizei verschiebt und rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung vermissen lässt. Er geht davon aus, dass das Gesetz bzw. Teile davon einer Klage vor dem Verfassungsgericht nicht standhalten wird.

Das neue Gesetz scheint, so die geäußerte Vermutung aus dem Publikum, gezielt für unliebsame Personengruppen „gestrickt“ worden zu sein. Da die Veranstaltung eine Kooperationsveranstaltung von Subversiv und der Schalker Fan-Initiative war, wurden relativ oft beispielhaft die möglichen Auswirkungen des Gesetzes auf Fußballfans angesprochen. Genauso sind Auswirkungen auf Demonstranten, protestierende Schulkinder und streikende Gewerkschafter denkbar. Ich habe mir bei der anschließenden Diskussion die Frage verkniffen, ob bei einer rechtsgerichteten Regierung mit diesem Polizeigesetz die Wiedereinführung von Konzentrationslagern möglich wäre, da ich die Antwort fürchtete.

Weitere Termine im Subversiv

Die Veranstaltung am 22. Februar 2019 war der Auftakt einer Veranstaltungsreihe im Subversiv im Gelsenkirchener Süden. Das Subersiv ist ein soziokulturelles Freiraumprojekt. Es ist aus einer kleinen Gruppe politisch interessierter Menschen entstanden und wird komplett ehrenamtlich organisiert. Der nächste Vortrag findet am Dienstag, 12. März 2019, 19 Uhr zum Thema „Polizeiliche Feindbilder und Kategorisierungen von Protestierenden“ (Peter Ullrich) statt. Am Freitag, dem 15. März 2019 finden ab 19 Uhr eine Filmvorführung verbunden mit einem Vortrag zum Thema „Hamburger Gitter – der G20-Gipfel im Spiegel moderner Polizeiarbeit“ in Kooperation mit der Roten Hilfe statt. Die Reihe schließt mit einer Soli-Party am Samstag, dem 16. März 2019, deren Einnahmen für die antifaschistische Arbeit in Gelsenkirchen genutzt werden.

Veranstaltungsort ist das Subversiv, Bochumer Straße 138, 45886 Gelsenkirchen.

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