Keine Distanzierung der AfD-Stadtverordneten von Petrys Schusswaffen-Äußerung gegen Flüchtlinge

Wahlplakat der sogenannten “Alternative für Deutschland” zur Kommunalwahl in Gelsenkirchen 2014

Wahlplakat der sogenannten “Alternative für Deutschland” zur Kommunalwahl in Gelsenkirchen 2014

Eine große Mehrheit im Rat der Stadt Gelsenkirchen verurteilte in einer Entschließung die Äußerungen der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry zum Schusswaffengebrauch an Grenzen gegen ankommende Flüchtlinge. Nur die Rechtsparteien AfD und ProNRWDeutschland stimmten gegen diese Entschließung.

Für die Ratssitzung am 25.02.2016 hatte der Einzelmandatsträger der Piratenpartei, Jürgen Hansen, eine Entschließung beantragt, die die „unsäglichen Äußerungen“ der AfD-Parteivorsitzenden zum Schusswaffengebrauch an der Grenze gegen Flüchtlinge verurteilt. Der aus der früheren DDR stammende Hansen erinnerte sich wohl beim Formulieren (oder war es Absicht?) an die Zeiten des Kalten Krieges, denn im Antragstext, wie er im Ratsinformationssystem nachzulesen ist, stand tatsächlich „… Schusswaffengebrauch an der innerdeutschen Grenze gegen ankommende Flüchtlinge.“

Wie die WAZ in ihrer Online-Ausgabe berichtet, äußerten sich Martin Jansen für die AfD-Ratsgruppe und der aus der AfD-Fraktion ausgetretene Hartmut Preuß (der interessanterweise dennoch Mitglied der AfD ist) und „versuchten Petrys Aussage zu relativieren“, distanzierten sich jedoch nicht von ihr. Eine große Ratsmehrheit stimmte für den Piraten-Antrag. Gegenstimmen kamen – nicht überraschend – aus den Reihen der beiden Rechtsparteien im Rat: AfD und ProNRWDeutschland.

In der Debatte ging es allerdings nicht nur um die bundespolitischen Äußerungen Petrys, sondern auch um die konkrete Arbeit der AfD-Stadtverordneten in den städtischen Gremien, die als substanzlos kritisiert wurde. Ein Beispiel hierfür gab die AfD-Ratsgruppe noch in derselben Ratssitzung (wie ebenfalls im Ratsinformationssystem nachzulesen ist), als sie einen gestellten Antrag auf Umbesetzung von zwei Ausschussmitgliedern wieder zurückzog. Offenbar hatte man die rechtlichen Konsequenzen nicht bedacht. In der zum Antrag gehörenden Problembeschreibung der Verwaltung wird u.a. erläutert: „Da sich die Fraktion AfD, der die bisherigen Mitglieder bei ihrer Wahl angehört haben, aufgelöst hat, läuft das Vorschlagsrecht leer. Es kann nicht auf die Ratsgruppe übergehen.“

Supplement
Nach den üblichen Leser-Kommentaren zum oben verlinkten WAZ-Artikel, über die eine weitere Befassung kaum lohnt, folgte Am Ende der Woche ein Kommentar in der WAZ „Die AfD darf man nicht rechts liegen lassen“ von Friedhelm Pothoff. Danach schürt die AfD wesentlich die Ängste der Menschen vor Fremden, während sich ihre Stadtverordneten in der konkreten Arbeit vor Ort substanzlos zeigen. Dennoch, so Pothoff, darf man sie nicht „rechts liegen lassen“, sondern muss sie in Diskussionen stellen, ihre Thesen inhaltlich widerlegen und aufzeigen, dass sie ihre Grenzen nach rechts verschiebt, wo sich ProNRWDeutschland bereits befindet.