Das im Internet veröffentlichte Foto, welches den Gelsenkirchener Stadtverordneten und stellvertretenden Vorsitzenden von Pro NRW, Kevin Hauer, mit einem „großformatigen, gerahmten Hitlerbild“ zeigt, ist nach dem Urteil des Landgerichts Essen von „erheblichem öffentlichem Interesse“.
Hauer hatte im Mai 2014 gegen den Internet-Provider „Blogsport“ geklagt, weil dieser zwei Fotos veröffentlicht hatte, die nach Meinung Hauers seine Persönlichkeitsrechte verletzen. Für das eine Foto, welches ihn in Unterhose und mit hochgerecktem rechtem Arm zeigt, erhielt Hauer Recht. Nicht jedoch für das Foto, in dem er mit einem großformatigen Hitlerbild vor der Kamera posiert. Hier urteilte das Gericht, müsse es dem interessierten Wähler und Internetnutzer möglich sein, sich über die politischen Einstellungen Hauers ein Bild zu machen. Da Pro NRW als rechtsextrem beurteilt wird, sei das Foto mit dem Hitlerbild von „erheblichem öffentlichem Interesse“.
In einem Interview mit der „jungen Welt“ hatte der Geschäftsführer von Blogsport, Georg Klauda, bereits nach der Klageerhebung Hauers sein Unverständnis erklärt, schließlich sei Hauer eine Person des öffentlichen Lebens. Und weiter führte er aus, dass Pro NRW seit Jahren versuche, ihren extrem rechten Hintergrund durch Klagen zu kaschieren.
Letzteres haben auch schon der Gelsenkirchener Linke-Politker Wolfgang Meyer sowie die Stadtverordnete Monika Gärtner-Engel (AUF Gelsenkirchen) erfahren.
Gegen Wolfgang Meyer klagte Kevin Hauer 2007/08 vergeblich, um ihm zu untersagen, ihn einen „alten Nazi“ zu nennen. Gegen Monika Gärtner-Engel klagt der Pro-NRW-Politiker, weil sie während der ersten Ratssitzung am 16.06.2014 das Foto hochhielt, welches Hauer mit dem Hitlerbild zeigt. Nachdem die gegen Blogsport anhängige Klage zu diesem Foto abgewiesen wurde und die Strafanzeige Hauers gegen Gärtner-Engel durch die Staatsanwaltschaft niedergeschlagen worden ist, klagt Hauer nun zivilrechtlich gegen die AUF-Politikerin.