Von alten Nazis, Hitlerbildern und Führergrüßen

VVN-Plakat Verbot aller Nazigruppen

Das Originalplakat wurde 1974 veröffentlicht, eine Überarbeitung mit neuem Text im Jahre 1993. Die Ausgabe zum 8. Mai 2013 hat den Text von 1993 beibehalten.

Pro-NRW-Politiker Kevin Hauer, der 2007/08 vergeblich dem Linke-Politiker Wolfgang Meyer verbieten wollte, ihn einen „alten Nazi“ zu nennen, zeigten zwei im Internet kursierende Fotos mit Hitlerbild beziehungsweise hochgerecktem rechten Arm.

„Dass Du ein alter Nazi bist, wissen wir doch!“
Es ist noch gar nicht so lange her, da klagte Kevin Hauer, Ex-Mitglied der Republikaner und inzwischen für Pro NRW im Rat der Stadt Gelsenkirchen, gegen Wolfgang Meyer (Die Linke). Hintergrund war ein Wortwechsel am 04. 11.2007 während einer Demonstration gegen eine “multikulti-kritische Anhörung zum Thema Zuwanderung und Integration” am Zaun des GAFÖG-Gebäudes an der Emscherstraße in Gelsenkirchen. Etwa 40 Demonstranten hatten gegen die rechtslastige Veranstaltung im damaligen Ratssaal protestiert, als die Äußerung: „Dass Du ein alter Nazi bist, wissen wir doch!“ fiel. Nachdem das Landgericht Essen zunächst Wolfgang Meyer bei hoher Geldstrafe untersagt hatte, Hauer einen “alten Nazi” zu nennen, gab das Oberlandesgericht Hamm im Juli 2008 in in der Revision Wolfgang Meyer Recht. Es machte klar, dass es sich um einen politischen Hintergrund in dem Verfahren handelte, den das Landgericht nicht genügend gewürdigt habe. Wolfgang Meyers Anwalt hatte u.a. auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, in dem festgestellt worden war, dass dem Rechtsgut der Meinungsfreiheit sehr hohe Priorität zukomme und es u.U. sehr weit auszulegen sei. In seiner Abwägung zwischen Ehrverletzung und Freiheit der Meinungsäußerung maß es letzterer, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, unter denen die Äußerung gefallen sei, eine höhere Priorität zu und erklärte das Urteil des Landgerichts Essen für nichtig.

In der schriftlichen Urteilsbegründung heißt es u.a.: „Denn in der konkreten Situation, in der diese Äußerung gefallen ist, war sie durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (…) gedeckt.” Auch wenn durch den Begriff „Nazi” eine derart bezeichnete Person in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen werde, gebühre dem Recht auf die freie Meinungsäußerung der Vorrang. Der konkrete Zusammenhang der „Nazi”-Äußerung – die Demo gegen Pro NRW – lege die Deutung nahe, so das OLG, dass öffentlich auf Bezüge aufmerksam gemacht werden sollte, die jedenfalls aus Sicht Meyers zwischen dem NS-Gedankengut und den Positionen Hauers beziehungsweise den Positionen von Pro Gelsenkirchen und Pro NRW bestünden.
„Der Verfügungsbeklagte [d.i. Wolfgang Meyer] hat dies durch die Hinweise auf Veröffentlichungen der Bürgerbewegung Pro NRW und der ihr angeschlossenen oder nahestehenden kommunalen ‚Pro-Vereinigungen‘ verdeutlicht, durch die nach seiner Meinung gezielt Ängste vor ‚Überfremdung‘ und ‚Islamisierung‘, sowie Hass gegenüber Menschen ausländischer Herkunft und islamischer Religionszugehörigkeit und Kultur geschürt werden, indem diese Menschen pauschal und demagogisch für Arbeitslosigkeit, Kriminalität, steigende Kosten für Sozialleistungen etc. verantwortlich gemacht und allgemein für ’nicht integrierbar‘ erklärt werden, und indem ein ‚Zuwanderungsstopp‘ sowie die Abschiebung aller Migranten in ihre Heimatländer gefordert werden.“ (Oberlandesgericht Hamm 6 U 77/08 OLG Hamm).

Kevin Hauer mit Burschenschaftsmütze und Hitlerbild
Aktuell beschäftigt die interessierte Öffentlichkeit zwei Fotos mit Kevin Hauer, die im Internet kursierten und ihn einmal mit der Mütze einer Burschenschaft und Hitlerbild und ein anderes Mal mit nacktem Oberkörper und dem hochgerecktem rechten Arm, einer Geste, die als Hitlergruß bekannt sein dürfte, zeigt. Wie die WAZ am 12.05.2014 berichtete, lastet Hauer ihre Verbreitung seiner ehemaligen Lebensgefährtin Stefanie Wohlfahrt an und beabsichtige die Veröffentlichung der Fotos abzumahnen. Bereits wenige Tage später konnte die WAZ am 16.05.2014 berichten, dass die Staatsanwaltschaft Essen nun ihrerseits aufgrund einer Strafanzeige wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittle.

Der vorläufige Höhepunkt fand am 16.06.2014 anlässlich der ersten Sitzung des neuen Rates der Stadt Gelsenkirchen statt. Pro NRW zieht, wie schon 2009, mit 3 Mandaten in Fraktionsstärke ein. Unmittelbar vor der Sitzung protestieren rund 30 Personen aus verschiedenen Parteien (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, WIN, AUF Gelsenkirchen und FDP) auf Initiative der Jusos vor dem neuen Hans-Sachs-Haus gegen den Einzug von Rechtsextremisten in den Rat der Stadt. Auch der sozialdemokratische Oberbürgermeister Frank Baranowski fand – wie auch schon 2009 – deutliche Worte. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zeigte ein Transparent mit der Aufschrift „Menschenrechte statt Rechte Menschen“ an ihren Sitzungsbänken.

Die Vertreterin des Wahlbündnisses AUF Gelsenkirchen im Rat der Stadt, Monika Gärtner-Engel, hielt zwei Plakate hoch: eines mit der Aufschrift „Nazis raus“ und eines der im Internet kursierenden Fotos von Kevin Hauer. Hauer rief – ein einmaliger Vorgang – noch während der Ratssitzung die Polizei um Strafanzeige gegen Monika Gärtner-Engel zu erstatten. Die Polizei ließ sich nicht instrumentalisieren und teilte ihr lediglich den Sachverhalt mit.
Wie AUF Gelsenkirchen in einer Pressemitteilung erklärt, erhielt am 19.06.2014 Monika Gärtner-Engel vom Pro Köln-Vorsitzenden und Rechtsanwalt Markus Beisicht ein Schreiben im Auftrag seines Mandaten, dem stellvertretenden Pro NRW-Vorsitzenden Kevin Hauer, in der sie der „Verletzung des Urheberrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ beschuldigt wird, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben soll und dem beauftragten Rechtsanwalt mal eben 887,03 Euros erstatten solle.

Es kommt aber noch besser: Am 25.06.2014 erhielt Monika Gärtner-Engel eine Vorladung der Abteilung Staatsschutz des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen. Nun wurde sie – wieder – wegen des Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetzes bezichtigt, sowie – man lese und staune – wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen!
Es ist einfach nicht zu glauben, dass diejenige, die auf die rechtsextremen Vorstellungen von Pro NRW hinweist, wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen belangt werden soll. Zurecht fordert AUF Gelsenkirchen in der Pressemitteilung die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.

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