Es gibt sie noch, die vergessenen Kapitel der jüngeren Zeitgeschichte. In der noch jungen Bundesrepublik Deutschland, 1949 nur vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gegründet, wurde bereits 1950 wieder der Aufbau einer Armee geplant. 1956 war es schließlich soweit und der Bundestag beschloss die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. Gegen diese Politik gab es damals selbstverständlich öffentliche Proteste, die jedoch von der Regierung des Bundeskanzlers Adenauer sehr schnell kriminalisiert und deren Protagonisten massiv verfolgt wurden.
Das Strafrecht wurde durch ein „Blitzgesetz“ geändert. Alle Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen die Wiederbewaffnung und für freie Wahlen in ganz Deutschland (welches damals noch zweigeteilt war) einsetzten, konnten als Staatsfeinde verfolgt werden. Eine Volksbefragung der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) gegen die Wiederbewaffnung, an der bis dahin 9 Millionen Menschen teilgenommen hatten, wurde 1951 verboten. Schließlich wurde die KPD 1956 für verfassungswidrig erklärt, verboten und aufgelöst. Nur wenige Jahre nach Verfolgung und Ermordung zahlreicher Mitglieder und Anhänger der KPD durch die Nazis standen wirkliche und angebliche Kommunisten wieder im Fokus der Verfolgung, dieses Mal durch einen demokratischen Staat. In der Zeit von 1951 bis 1968 wurden durch die Strafverfolgungsbehörden etwa 200.000 Ermittlungsverfahren durchgeführt. Etwa 10.000 Betroffene wurden zu teils langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, ihre Existenz damit zerstört. Schon das Lesen eines Kinderbuches aus der DDR war im demokratischen Staat strafbar. Es war übrigens die gleiche Zeit, in der alte Nazis in der Bundesrepublik Deutschland wieder rehabilitiert wurden und vielfach wieder auf ihre Posten eingesetzt wurden.
Gegenstand der Proteste und ihrer Verfolgung ist eine gemeinsame Veranstaltung der Gelsenkirchener VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten), des Vereins Gelsenzentrum e.V. und des Rosa-Luxemburg-Clubs Gelsenkirchen. Wir werden uns den Film „Verboten – verfolgt – vergessen“ von Daniel Burkholz ansehen und zwei Zeitzeugen, das Ehepaar Wils, wird von ihren eigenen Erfahrungen berichten. Der Film von Daniel Burkholz dauert etwa 40 Minuten und entstand 2012 mit Unterstützung der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Filmveranstaltung und Zeitzeugengespräch finden am Montag, 12. Mai 2014 um 19.30 Uhr in der „die flora“, Florastraße 26 in 45879 Gelsenkirchen statt. Wer vorab mehr über den Film und die Zeitzeugen erfahren möchte, sei unter anderem auf den Blogeintrag von Anja Röhl verwiesen.