„Das Du ein alter Nazi bist, wissen wir doch!“ – Wer hat’s erfunden? Wolfgang Meyer, Mitglied der Linken Alternative Gelsenkirchen, zu Kevin Gareth Hauer (früher Die Republikaner, inzwischen ProNRW) am 4. November 2007 am Rande einer Demonstration gegen eine „multikulti-kritische Anhörung zum Thema Zuwanderung“ am Zaun des GAFÖG-Gebäudes an der Emscherstraße. Etwa 40 Gegendemonstranten hatten damals gegen die rechte Veranstaltung im Raatsaal protestiert, als die Äußerung fiel. Nachdem das Landgericht Essen zunächst Wolfgang Meyer bei hoher Geldstrafe untersagt hatte, Hauer einen „alten Nazi“ zu nennen, gab das Oberlandesgericht Hamm im Juli 2008 in in der Revision Wolfgang Meyer Recht.
Der vorsitzende Richter des Oberlandesgerichtes machte klar, dass es sich um einen politischen Hintergrund in dem Verfahren handelte, den das Landgericht nicht genügend gewürdigt habe. Wolfgang Meyers Anwalt hatte u.a. auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, in dem festgestellt worden war, dass dem Rechtsgut der Meinungsfreiheit sehr hohe Priorität zukomme und es u.U. sehr weit auszulegen sei. In seiner Abwägung zwischen Ehrverletzung und Freiheit der Meinungsäußerung maß es letzterer, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, unter denen die Äußerung gefallen sei, eine höhere Priorität zu und erklärte das Urteil des Landgerichts Essen für nichtig.
In der schriftlichen Urteilsbegründung heißt es u.a.: „Denn in der konkreten Situation, in der diese Äußerung gefallen ist, war sie durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz) gedeckt.” Auch wenn durch den Begriff „Nazi” eine derart bezeichnete Person in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen werde, gebühre dem Recht auf die freie Meinungsäußerung der Vorrang, so das OLG unter Verweis auf Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Der konkrete Zusammenhang der „Nazi”-Äußerung – die Demo gegen ProNRW – lege die Deutung nahe, so das OLG, dass öffentlich auf Bezüge aufmerksam gemacht werden sollte, die jedenfalls aus Sicht Meyers zwischen dem NS-Gedankengut und den Positionen Hauers beziehungsweise den Positionen von ProGE und ProNRW bestünden. Hauer hatte angekündigt, das Urteil anzufechten.
Aktuell hetzt die ProNRW Fraktion im Stadtrat, deren Vorsitzender Hauer ist, in unerträglicher Weise gegen die „schleichende Islamisierung in Gelsenkirchen“. Sie verwendet dazu ein aus der Schweiz abgekupfertes Bild mit einer Frau in einer Burka und Minaretten, die wie Raketen aufgestellt sind. Auf der Homepage von ProGelsenkirchen befindet sich eine „Bildergalerie“, die die schleichende Islamisierung Gelsenkirchens zeigen soll, und dessen Methode, wie Gelsenzentrum ironisch zeigt (Finde den Unterschied), an die Methoden der NSDAP 1933 erinnern.
Nun versucht, wie die WAZ berichtet, seinerseits der Fraktionsvorsitzende Hauer sich selbst als Opfer „linksradikaler Hetze“ und von „SA-Methoden“ darzustellen und brachte am Donnerstag eine entsprechende Resolution in den Rat der Stadt ein. Aktionen gegen ihn, so behauptete er, erinnerten an eine Zeit, in der gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland gehetzt wurde. Für diese Ungeheuerlichkeit wurde er auch prompt abgewatscht. Unter lautem Beifall entgegnete der christdemokratische Bürgermeister Klaus Hermandung, Hauer verhöhne die Opfer der Nazi-Diktatur öffentlich, um sich selbst in die Märtyrerrolle zu bringen. Dem ist wohl nichts weiter hinzuzufügen.